Gebührenordnung für Tierärzte
Alle tierärztlichen Leistungen werden entsprechend der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT; Stand 22.11.2022) abgerechnet. Laut GOT muss pro Besuch eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von € 34,50 zzgl. MwSt. berechnet werden. Das Wegegeld zu Ihnen nach Hause beträgt laut § 10 der Gebührenordnung für Tierärzte € 3,50 je Doppelkilometer, mindestens jedoch € 13,00 zzgl. MwSt. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so wird das Wegegeld anteilig berechnet.