Gebührenordnung für Tierärzte
All tierärztlichen Leistungen werden entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT; Stand 22.11.2022) abgerechnet. Das Wegegeld zu Ihnen nach Hause beträgt laut § 10 der Gebührenordnung für Tierärzte € 3,50 je Doppelkilometer, mindestens jedoch € 13,00.
Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter aufgesucht, so wird das Wegegeld anteilig berechnet.